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Was ist Kinderrehabilitation?

Die Kinderrehabilitation versorgt Kinder und Jugendliche mit chronischen Störungen. Diese sind definiert als Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter, die länger als 1 Jahr bestehen, langfristig negative Auswirkungen haben auf die Funktionsfähigkeit und Aktivität sowie oft mit psychosozialen Einschränkungen einhergehen. Für einen Teil der betroffenen Kinder liegt ein Behindertenstatus vor.

In Deutschland sind 15-20% aller Kinder und Jugendlichen von einer chronischen Störung betroffen. Auch Kinder mit Adipositas zählen dazu, wenn sie Begleiterkrankungen aufweisen. Diese Kinder benötigen eine umfangreiche Langzeitbehandlung. Dafür ist in der Grundversorgung primär der/die Kinder- und Jugendarzt/ärtzin bzw. der Hausarzt/ärtzin zuständig. Für die weitere Akutversorgung oder Behandlung in speziellen Fällen stehen Kliniken und Spezialambulanzen zur Verfügung.

Neben dieser elementaren Versorgung benötigen die betroffenen Kinder aufgrund der besonderen Charakteristik ihrer Erkrankungen eine zusätzliche  umfassende und multiprofessionelle Behandlung. Diese wird in Deutschland durch die Kinder- Rehabilitationskliniken stationär durchgeführt. Sie bieten spezifische sowohl auf eine Funktionsverbesserung als auch auf Verhaltensänderung ausgerichtete Konzepte, die das familiäre und soziale Umfeld des Kindes mit einbeziehen. Das besondere Merkmal der Reha- Kliniken ist die zentral verfügbare interdisziplinäre Fachkompetenz, so dass die jungen Patienten, vielfach erstmalig in ihrem Leben, umfassend behandelt werden können.

Der Bedarf an der stationären Rehabilitation ist hoch, da unsere Kinder nicht immer ausreichend zur Bewältigung ihres Alltagslebens befähigt werden können. Alle Komponenten ihrer Gesundheit müssen maximal gefördert werden, wenn die betroffenen Kinder zu gleichberechtigten Partnern mit optimalen Leistungen im schulischen und beruflichen Leben heranwachsen sollen. Die Verwirklichung dieses Gesundheitsbegriffes wird sowohl gesetzlich (SGB IX in Deutschland)  als auch in der Definition von Gesundheit der WHO (ICF 2001) gefordert. Neben den Eltern und den Partnern im Gesundheitsbereich werden diese Anforderungen auch durch die  Leistungsträgern wie Krankenkassen (in Deutschland: § 40 SGB V)) und Rentenversicherungskassen (§31 SGB VI) berücksichtigt.

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